Finanzierung

Kosten und Finanzierung

Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus:

Kursgebühren
… einem festen Betrag für die Kosten der Theoretischen Ausbildung, Praktischen Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der Praktischen Tätigkeit in Höhe von 365,- € monatlich, also 13 140,- € insgesamt für die 3-jährige Ausbildung.

Supervisionskosten
… in Höhe von 100,- € pro Supervisionsstunde (45 Minuten). Gemäß PsychTh-APrV § 4 (1) erfolgt die Praktische Ausbildung unter mindestens 150 Stunden Supervision, wovon mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision abzuleisten sind. Am BIPP absolvieren die Teilnehmenden 130 Stunden Gruppensupervision. Darin enthalten sind 32 Stunden Einzelsupervision in Anwesenheit der Supervisionsgruppe. Zusätzlich werden mindestens 20 Stunden Einzelsupervision absolviert. Die Kosten für die Supervision in der Gruppe werden durch die Anzahl der Gruppenmitglieder geteilt (in der Regel drei bis vier), die Einzelsupervisionskosten trägt jede*r Ausbildungsteilnehmende allein. Die Gesamtkosten für die Supervision belaufen sich damit auf ca. 5250,- €. Sollte die Ausbildung länger als drei Jahre dauern und dadurch auch mehr Supervision erforderlich sein, würden sich die Kosten entsprechend erhöhen.

Zwischen- & Abschlussprüfung
Für die Zwischenprüfung fällt ein Betrag von 50,- € und für die Abschlussprüfung ein Betrag von derzeit 240,- € an.

Gesamte Ausbildung
Für die gesamte dreijährige Ausbildungszeit ergibt sich somit eine Kostensumme von ca. 18.700,-€.

Die Finanzierung kann wie folgt aussehen:

  • Ein Teil der Ausbildungskosten kann durch Einnahmen aus den abrechnungsfähigen Behandlungen während der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung z.B. in der Psychotherapeutischen Ambulanz der Universität Bielefeld (PAdUB) oder der Ausbildungsambulanz des BIPP refinanziert werden.
  • Die Ausbildung kann des Weiteren durch eine andere Arbeit (z.B. 1/2 Stelle) neben der Ausbildung finanziert werden.
  • Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht in der Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank vergibt solche Kredite.
  • Beim Bundesverwaltungsamt kann zudem ein Bildungskredit beantragt werden (Hotline: 01888-358-4492; bildungskredit@bva.bund.de). Durch den Bildungskredit werden die ersten zwei Jahre der Ausbildung gefördert. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200,- € bewilligt werden (meist 24 Monate à 300,- € Euro). Dieser Kredit ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen der*des Antragsstellenden und der Eltern. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits.
  • Seit dem 01.10.2000 kann die Vollzeitausbildung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Das BAföG wird auf Basis des eigenen Einkommens/Vermögens, dem des*der Ehepartner*in und der Eltern (in der Reihenfolge) berechnet. Der Mindestbetrag beläuft sich hier auf 11,- € und der Höchstbetrag liegt bei 585,- €.