Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildung |  Praktische Tätigkeit | Praktische Ausbildung | Selbsterfahrung | Freie Spitze | Prüfungen

Die Ausbildung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die im Folgenden näher erläutert werden. Neben einem theoretischen Teil mit Seminaren zu störungsspezifischen und -unspezifischen Themen sowie konkreten Fallvorstellungen, beinhaltet die Ausbildung die sogenannte praktische Tätigkeit (PT1 und PT2) und die praktische Ausbildung (Behandlung ambulanter Fälle in unserer angeschlossenen psychotherapeutischen Ambulanz). Darüber hinaus umfasst die Ausbildungszeit regelmäßige Supervision und Selbsterfahrung sowie Stunden zur individuellen Schwerpunktsetzung.

Insgesamt umfasst die Ausbildung mind. 4200 Unterrichtsstunden und beinhaltet entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV) folgende Ausbildungsbestandteile:

  • Theoretische Ausbildung: mind. 600 Unterrichtseinheiten
  • Praktische Tätigkeit: mind. 1800 Stunden
    • 1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (PT1; mind. 1 Jahr)
    • 600 Stunden psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (PT2; mind. 6 Monate)
  • Praktische Ausbildung:
    • mind. 600 Stunden Therapie begleitet von mind. 150 Unterrichtseinheiten Supervision
  • Selbsterfahrung: mind. 120 Unterrichtseinheiten
  • Individuelle Schwerpunktsetzung: mind. 930 Stunden

zum Seitenanfang

Theoretische Ausbildung

Zeitlicher Umfang

Die Theoretische Ausbildung umfasst mind. 600 Unterrichtseinheiten, d.h. ca. 200 Unterrichtseinheiten pro Ausbildungsjahr.

Weitere Seminare, die über die 600 Stunden hinausgehen (wie z.B. Verhaltenstherapie in Gruppen, Entspannungsverfahren) können bei Interesse besucht werden, ohne dass zusätzliche Kosten hierfür entstehen (weitere Infos siehe Zusatzqualifikationen).

Die Theoretische Ausbildung wird in Form von Intensivseminaren an Wochenenden (ca. 2 Wochenenden pro Monat) durchgeführt. Die Fallseminare finden acht- bis zwölfmal jährlich unter der Woche abends statt.

Inhalt

Die Inhalte der Theoretischen Ausbildung ergeben sich aus den in Anlage 1 der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) aufgeführten Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit. Zudem wird im Rahmen der vertieften Ausbildung auf Spezialkenntnisse in Verhaltenstherapie eingegangen. Wie sich die Inhalte auf die drei Ausbildungsjahre verteilen, können Sie unserem Curriculum (download PDF 111 KB) entnehmen (Änderungen vorbehalten).

zum Seitenanfang

Praktische Tätigkeit

Zeitlicher Umfang

Die Praktische Tätigkeit umfasst insgesamt mind. 1800 Stunden, die sich zusammensetzen aus:

  • 1200 Stunden einer klinisch-psychiatrischen Tätigkeit (PT1, häufig auch PiP-/PPiA-Jahr genannt; mind. ein Jahr)
  • 600 Stunden psychotherapeutischer/psychosomatischer Tätigkeit (PT2; mind. sechs Monate)

Die Praktische Tätigkeit kann in Abschnitten von jeweils mind. drei Monaten abgeleistet werden.

Inhalt

Während der Praktischen Tätigkeit in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmenden jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mind. 30 Patient*innen beteiligt sein und Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher Erkrankungen sammeln.

Ort

Für die ca. einjährige Praktische Tätigkeit an einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung (PT1; mind. 1.200 Std. innerhalb mind. eines Jahres) stehen den Ausbildungsteilnehmenden verschiedene Kooperationskliniken des BIPP zur Verfügung. Im Einzelfall ist es auch möglich, die Praktische Tätigkeit in anderen psychiatrischen Kliniken zu leisten. Dies muss mit der Ausbildungsleitung jedoch vorher abgesprochen werden.

Für die Praktische Tätigkeit II (PT2; mind. 600 Std. innerhalb mind. 6 Monate) stehen den Ausbildungsteilnehmenden ebenso die verschiedene Kooperationskliniken des BIPP zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit die PT2 in unserer psychotherapeutischen Ambulanz abzuleisten; in Einzelfällen ist dies auch nach Absprache in der Psychotherapeutischen Ambulanz der Universität Bielefeld (PAdUB) möglich.

Die Ausbildungsteilnehmenden werden innerhalb der Ausbildung auf die praktische psychiatrische Tätigkeit vorbereitet und währenddessen begleitet.

Kooperationskliniken

Unsere Kooperationskliniken für die Praktische Tätigkeit nach §2,II,1 PsychTh-APrV (PT1) und nach §2,II,2 PsychTh-APrV (PT2) finden Sie hier.

zum Seitenanfang

Praktische Ausbildung

Zeitlicher Umfang

Die Praktische Ausbildung umfasst 600 Behandlungsstunden (Therapie unter Supervision).

Inhalt

Die Praktische Ausbildung beginnt nach bestandener Zwischenprüfung und erfolgt ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich während des restlichen Ausbildungszeitraums, d.h. dass die Ausbildungsteilnehmenden dann unter engmaschiger Supervision (s.u.) Behandlungen durchführen.
Während der Praktischen Ausbildung erstellen die Ausbildungsteilnehmenden mind. sechs große anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über die selbst durchgeführten Behandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben. Zwei der Falldarstellungen werden später als Prüfungsfälle in der staatlichen Abschlussprüfung behandelt.

Ort

In der Regel findet die Praktische Ausbildung in unserer psychotherapeutischen Ambulanz statt. Nach Absprache und vorheriger Genehmigung durch das BIPP können Promovierende der Arbeitseinheit Klinische Psychologie der Universität Bielefeld diese auch in Teilen in der Psychotherapeutischen Ambulanz der Universität Bielefeld (PAdUB) ableisten.

zum Seitananfang

(Die Praktische Ausbildung unter) Supervision

Die Therapien in der Praktischen Ausbildung werden durch eine kontinuierliche Supervision begleitet, die zu einem großen Teil in Kleingruppen von maximal 4 Personen durchgeführt wird. Die Supervision umfasst nach §4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) insgesamt mind. 150 Stunden, wobei mind. 50 Einzelsupervisionsstunden darstellen.
Die Supervision erfolgt durch Supervisor*innen, die vom BIPP und dem Landesprüfungsamt nach den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) anerkannt wurden.
Unser Supervisionskonzept sieht vor, dass die oben beschriebene Praktische Ausbildung durch eine kontinuierliche Supervision so begleitet wird, dass in regelmäßigen Abständen eine Gruppensupervision stattfindet, während die Einzelsupervisionstermine mit den jeweiligen Supervisor*innen individuell abgesprochen werden.

zum Seitenanfang

Selbsterfahrung

Zeitlicher Umfang

Die Selbsterfahrung umfasst 120 Unterrichtseinheiten. Pro Ausbildungsjahr finden zwei Blöcke (à 20 Unterrichtseinheiten) statt.

Inhalt

Inhalte sind unter anderem die Reflexion und/oder Modifikation der persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungsteilnehmenden für das therapeutisches Handeln und Erleben, die therapeutische Beziehungsgestaltung, sowie die persönliche Entwicklung und Rollenklärung innerhalb des Ausbildungsprozesses.

zum Seitenanfang

Freie Spitze

Zeitlicher Umfang

Die Freie Spitze oder auch Individuelle Schwerpunktsetzung beläuft sich auf insgesamt 930 Stunden.

Inhalt

Die Individuelle Schwerpunktsetzung setzt sich zusammen aus dem während der Ausbildung geleisteten Literaturstudium (270 Stunden), der Evaluation/Auswertung der Falldokumentationen (150 Stunden), dem Praktischen Methodentraining (mind. 120 Stunden) und der Kollegialen Supervision (mind. 180 Stunden). Die restlichen Stunden können durch die Teilnahme an Vorträgen, Kongressen, Laborarbeit und der Teilnahme an Forschung, dem Überhang aus der Theorie, etc. gesammelt werden.

  • Kollegiale Supervision: Die Kollegiale Supervision ergänzt die „Fachsupervision“, indem sich zwei Ausbildungsteilnehmende zusammenschließen und zu einem festen Termin ihre Anliegen besprechen. Die in der Gruppen- wie auch Einzelsupervision besprochenen Themen und Inhalte werden aufgegriffen und über die dreijährige Ausbildung weiter verfolgt.
  • Praktisches Methodentraining: Beim Praktischen Methodentraining geht es um das Einüben von Inhalten der Theorieseminare in Kleingruppen, z.B. die Vermittlung eines Störungsmodells oder Interventionstechniken.

zum Seitenanfang

Prüfungen

Zwischenprüfung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit oder nach der Hälfte der absolvierten Ausbildungsstunden findet eine 30-minütige mündliche Einzelprüfung statt, die die bisher erworbenen psychotherapeutischen Grundkenntnisse, Störungswissen und Veränderungswissen abprüft. Diese Zwischenprüfung wird vom BIPP durchgeführt.

Abschlussprüfung
Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Landesbehörde (in NRW: Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, LPA Düsseldorf) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ausbildungsinstitut. Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt.
Die staatliche Abschlussprüfung wird bundesweit durchgeführt und ausgewertet und besteht aus einem schriftlichen Teil, der 120 Minuten dauert, und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil der Prüfung ist fallbezogen und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil (30 Minuten) wird als Einzelprüfung und der zweite Teil (120 Minuten) als Gruppenprüfung mit vier Teilnehmenden durchgeführt. Bei kleineren Gruppen verringert sich die Zeit entsprechend.
Ausführliche Informationen zur schriftlichen Prüfung sind auf der Seite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zu finden.

Nach bestandener staatlicher Prüfung erhalten die Ausbildungsteilnehmenden von der zuständigen Landesbehörde ein Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie, welches die Vorraussetzung für den Antrag auf Approbation darstellt.

zum Seitenanfang