Behandlungsablauf | Sprechstunde | Diagnostik und Therapie | Umfang der Behandlung | Behandlungsabschluss
Behandlungsablauf
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über den Ablauf einer Behandlung in unserer Ambulanz mit den Unterpunkten Sprechstunde, Diagnostik & Therapie, Umfang der Behandlung sowie Behandlungsabschluss.
Sprechstunde
Wenn Sie an einer Therapie in unserer Ambulanz interessiert sind, melden Sie sich gerne, um einen Termin für ein erstes Gespräch, die sog. Sprechstunde, zu vereinbaren (unter 0521 106 12792, freitags zwischen 9:00 Uhr und 10:30 Uhr).
Die Sprechstunde findet mit einer*einem unserer approbierten Mitarbeitenden statt. Wenn Sie zu dem Gespräch kommen, bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit. Sie können sich entweder direkt an uns wenden oder durch Überweisung eines anderen Behandelnden zu uns kommen. Im Rahmen der Sprechstunde haben Sie die Gelegenheit, uns zu schildern, warum Sie Hilfe suchen. Darüber hinaus prüfen wir in diesem Gespräch, ob eine Psychotherapie Mittel der ersten Wahl bei dem von Ihnen geschilderten Anliegen ist und ob wir Sie auf unsere Warteliste aufnehmen können. Andernfalls schauen wir, ob wir Ihnen eine Behandlung bei einer anderen Institution empfehlen können.
Als Ausbildungsambulanz ist es uns aufgrund unserer spezifischen Aufgaben leider nicht möglich, allen Interessent*innen einen Therapieplatz anzubieten. Entscheiden wir im Rahmen der Sprechstunde gemeinsam mit Ihnen, dass eine Therapie in unserer Ambulanz Mittel der ersten Wahl ist, nehmen wir Sie gerne auf unsere Warteliste auf. Nach der Aufnahme auf die Warteliste folgt eine Wartezeit. Wir versuchen diese Zeit so kurz wie möglich zu halten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass alle Patient*innen so bald wie möglich mit der Therapie beginnen wollen und daher die Wartezeit für jeden unserer Patient*innen anfällt. Die Wartezeit kann abhängig von der aktuellen Länge der Warteliste stark variieren, nähere Informationen erhalten Sie in der Sprechstunde.
Diagnostik und Therapie
Sobald ein Therapieplatz zur Verfügung steht, wird sich Ihre*Ihr Therapeut*in bei Ihnen melden, um Termine zur Diagnostik und Therapieplanung (sog. „probatorische Sitzungen“) mit Ihnen zu vereinbaren. Diese probatorischen Sitzungen sind antragsfrei und bedürfen bei gesetzlich versicherten Patienten keiner gesonderten Zustimmung der gesetzlichen Krankenkassen.
Selbstzahlende, Beihilfe- und Privatversicherte können sich bei Interesse an einer Psychotherapie an unseren Kooperationspartner, die Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie wenden, deren Psychotherapeutische Ambulanz sich ebenfalls in den Räumlichkeiten der Morgenbreede 2-4 befindet (Tel: 0521 106 12400, Mail: bielefeld@christoph-dornier-stiftung.de, Homepage: www.christoph-dornier-stiftung.de).
Inhalt der probatorischen Sitzungen ist eine ausführliche Diagnostik, um Sie und Ihre Problematik besser zu verstehen und den Behandlungsplan erstellen zu können. Die Diagnostik besteht neben der Problem- und Zielanalyse im psychotherapeutischen Gespräch aus einem strukturierten klinischen Interview („DIPS“), Fragebögen, Selbstbeobachtungsprotokollen, Bedingungs- und Verhaltensanalysen sowie der gemeinsamen Betrachtung der Biographie und des Krankheitsverlaufs.
Die ausführliche individuelle Diagnostik dient sowohl einer genauen Analyse Ihrer Probleme als auch der Beurteilung Ihrer Veränderungen im Therapieverlauf und des Erfolgs der Behandlung bei Therapieabschluss.
Aufbauend auf diesen Informationen wird anschließend gemeinsam mit Ihnen ein Modell zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Problematik entwickelt. Hieraus wird ein individueller Behandlungsplan abgeleitet, in dem neben den Therapiezielen auch die jeweiligen Therapiebausteine (v.a. kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden) festgelegt und erläutert werden. Um einen effektiven und auf Sie persönlich zugeschnittenen Behandlungsplan zu entwickeln, wird neben einer ausführlichen diagnostischen Untersuchung in Absprache mit Ihnen eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behandelnden, z.B. Ihrer*Ihrem Hausarzt*Hausärztin oder anderen Fachärzt*innen, angestrebt.
Um auszuschließen, dass die Probleme auf eine organische Ursache zurückzuführen oder durch diese mitbedingt sind, wird zu Beginn jeder Psychotherapie eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, bevor die Therapie nach den probatorischen Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt wird. Dafür erhalten Sie von uns eine Überweisung und einen Konsiliarbericht für Ihre*Ihren Arzt*Ärztin.
Nach den diagnostischen („probatorischen“) Sitzungen und der biographischen Anamnese stellt Ihre*Ihr Therapeut*in einen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse. Wird dieser genehmigt, kann die Therapie begonnen werden.
Umfang der Behandlung
Bei der Krankenkasse werden je nach Bedarf bestimmte Stundenkontingente beantragt (z.B. 24 oder 60 Sitzungen, Verlängerung auf 80 Sitzungen möglich falls notwendig). Sobald die Kostenzusage der Krankenkasse eingegangen ist, kann die Behandlung beginnen. Die Behandlung wird in der Regel in wöchentlichen Einzelsitzungen von jeweils 50 Minuten durchgeführt. Bei Einsatz bestimmter therapeutischer Verfahren mit intensivem Übungscharakter können auch Doppelsitzungen oder mehrere Einzelsitzungen sowie Termine in kürzeren zeitlichen Abständen vereinbart werden. Dies ist abhängig von Ihrem individuellen Behandlungsplan und wird von Ihrer*Ihrem Therapeut*in mit Ihnen besprochen. Während der Behandlung kann es im Einzelfall ggf. inhaltlich hilfreich sein, dass Bezugspersonen (z.B. Angehörige, Freunde) zeitweise – nach Absprache mit Ihnen – in die therapeutischen Sitzungen mit einbezogen werden.
Behandlungsabschluss
Die Therapie endet mit dem Erreichen der gemeinsam vereinbarten Behandlungsziele bzw. mit dem Ablauf der bei der Krankenkasse beantragten Sitzungszahl. Wie bereits zu Beginn der Therapie wird auch zum Abschluss durch ein persönliches Gespräch und Fragebögen der aktuelle Stand erhoben, um den Erfolg der Behandlung zu erheben. Jeweils sechs Monate und ein Jahr nach Beendigung der Therapie werden die längerfristigen Therapieergebnisse nochmals mittels einer Fragebogen-Untersuchung erfasst und auf Wunsch in einer Sitzung an Sie zurückgemeldet, in der dann zusätzlich die Inhalte der Therapie mit Ihnen gemeinsam aufgefrischt werden können.